Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 30 Monate (2 Jahre 6 Monate)
Vollzug: teilbedingt
Der Beschuldigte erwirkte als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer dreier Genfer GmbH zwischen März und Juli 2020 bei zwei Banken drei COVID-19-Kredite von CHF 131'000.-, CHF 410'000.- und CHF 483'659.-, indem er für 2019 Umsätze von CHF 1,31 Mio., CHF 4,1 Mio. und CHF 4,84 Mio. angab (tatsächlich nur ein Bruchteil davon), und überwies mindestens CHF 477'945.- auf eigene Konten und jene seiner Ehefrau.
Der 1986 in Kinshasa geborene, in Genf aufgewachsene Beschuldigte (Schweizer Bürger, Betriebswirtschafts-Master mit Buchhaltungsausbildung, verheiratet, zwei kleine Kinder, bisher nicht vorbestraft, wohnhaft in Frankreich) war Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsrecht von drei Genfer GmbH. Am 26. März 2020 beantragte er für die C. Sàrl bei einer Bank einen COVID-19-Kredit von CHF 131'000.- und gab einen Umsatz 2019 von CHF 1'310'000.- an, am 12. Mai 2020 für die D. Sàrl bei einer zweiten Bank CHF 410'000.- mit einem angeblichen Umsatz von CHF 4'100'000.- und am 31. Juli 2020 für die E. Sàrl CHF 483'659.- mit einem angeblichen Umsatz von CHF 4'836'590.-, wobei er die Kreditverwendung für laufende Liquiditätsbedürfnisse zusicherte. Tatsächlich gingen auf den Konten der Gesellschaften 2019 nur wenige tausend bis zehntausend Franken ein; die Gesellschaften hatten kaum oder kein Personal gemeldet (ein Gehaltsaufwand von CHF 3,4 Mio. in den von ihm selbst erstellten Abschlüssen der E. Sàrl stand in offenem Widerspruch zu CHF 155'000.- Lohnsumme bei der Ausgleichskasse). Die Gelder flossen zu einem erheblichen Teil auf seine Privatkonten und jene seiner Ehefrau (mindestens CHF 477'945.-, darunter über CHF 296'000.- aus dem ersten Kredit). Die Bürgschaftsorganisation musste für die Kredite einstehen (u.a. am 1. März 2022 mit CHF 130'944.86 für den ersten und CHF 410'000.- für den zweiten Kredit) und machte nach Teilrückzahlungen Zivilforderungen von CHF 58'500.76, CHF 410'000.- und CHF 276'527.20 geltend, die der Beschuldigte anerkannte. Das Tribunal correctionnel sprach ihn am 9. Mai 2025 des Betrugs (Art. 146 StGB), der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB, drei Kreditverträge) und der Verletzung der Buchführungspflicht (Art. 166 StGB, drei Gesellschaften, jeweils nach Verlustscheinen) schuldig. Das Gericht qualifizierte das Verschulden als erheblich: Er habe die Pandemie ausgenutzt, dreimal und mit steigenden Beträgen getäuscht, die Gelder weitgehend privat verwendet (egoistisches Motiv), der Schaden übersteige eine Million Franken, die Deliktsperiode sei lang (Kredite im März bis Juli 2020 und jahrelange Buchführungsverletzung), zudem Deliktskonkurrenz. Die Zusammenarbeit sei in der Untersuchung schlecht gewesen (er habe die Sachverhaltsmerkmale durchgehend bestritten und keine Unterlagen vorgelegt) und habe sich erst in der Hauptverhandlung verbessert, wo er die objektiven Falschangaben zugegeben und sich entschuldigt habe; eine Einsicht sei erst ansatzweise vorhanden. Strafmindernd gewertet wurden die Anerkennung der Zivilforderungen und die erheblichen Teilrückzahlungen; die fehlende Vorstrafe sei neutral. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten (die Staatsanwaltschaft hatte dies beantragt), und weil er nicht vorbestraft ist, wurde sie teilbedingt ausgesprochen: 6 Monate unbedingt, 24 Monate bedingt bei drei Jahren Probezeit.
Erstinstanzliches Urteil (Tribunal correctionnel Genf, 09.05.2025); Berufungsverfahren nicht bekannt. Deliktssumme = Summe der drei bezogenen COVID-19-Kredite (CHF 131'000.- + CHF 410'000.- + CHF 483'659.-); der Schaden der Bürgschaftsorganisation beträgt nach Rückzahlungen CHF 745'028.- (CHF 58'500.76 + CHF 410'000.- + CHF 276'527.20). Das Dispositiv lautet auf Betrug ohne Zusatz mehrfach (mehrfach=False), obwohl drei Taten vorliegen. Nebenverurteilungsscore: Urkundenfälschung (Verbrechen, +2), dreifach begangen (+1), Verletzung der Buchführungspflicht Art. 166 StGB (Vergehen, +1), mehrfach (drei Gesellschaften, +1) = 5. Schweizer Staatsangehöriger (im Urteil ausdrücklich), in der Demokratischen Republik Kongo geboren, wohnhaft in Frankreich.