Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 10 Monate
Vollzug: bedingt
Der Beschuldigte erschlich sich im Juni 2019 von einem Architekten, für den er seit 2016 Pläne für ein Renovationsprojekt erstellen liess, ein Darlehen von CHF 100'000.- (zuzüglich CHF 2'000.- Notariatskosten), indem er vortäuschte, ihm fehle genau dieser Betrag, um die für die Baubewilligung unerlässlichen Baurechte zu erwerben, und sich als Eigentümer der Projektgesellschaft ausgab; der Betrag wurde später vollständig zurückbezahlt.
Der 1947 in Italien geborene italienische Staatsangehörige (nicht vorbestraft) gab sich gegenüber dem Architekten V. als Eigentümer einer Gesellschaft aus, die eine Ferme renovieren wollte. V. arbeitete zwischen Juni 2016 und April 2018 an drei Baugesuchen. Die Gesellschaft hatte für die Baubewilligung ein Nachbargrundstück (bedingter Kaufvertrag vom 22. Februar 2018 zu CHF 190'000.-, Frist bis 30. September 2018, danach an einen Dritten verkauft) und Baurechte auf einer weiteren Parzelle (Abtretung zu CHF 300'000.- bis 31. Dezember 2018) zu erwerben. Anfang Juni 2019 erklärte der Beschuldigte V. wahrheitswidrig, er habe CHF 120'000.- für den Landkauf ausgegeben und ihm fehlten noch CHF 100'000.- für die Baurechte; V. gewährte daraufhin ein zinsloses Darlehen von CHF 102'000.- gegen Auftrag für die Bauleitung an seine Gesellschaften, eine Grundpfandverschreibung von CHF 200'000.- und Rückzahlung bis 31. Dezember 2019; die Summe wurde auf das Privatkonto des Beschuldigten überwiesen und später vollständig zurückbezahlt. Das Tribunal de police de La Côte sprach ihn am 1. April 2025 des Betrugs (Art. 146 StGB) schuldig und verurteilte ihn zu 10 Monaten Freiheitsstrafe bedingt bei zwei Jahren Probezeit sowie zu einer Busse von CHF 3'000.-; dem Privatkläger wurden die Zivilforderungen vorbehalten. Die Cour d'appel pénale (24. September 2025) hielt den Schuldspruch aufrecht, wandelte aber die Sanktion um: Es sei nicht ersichtlich, weshalb statt einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe zu verhängen sei; zwar sei der Schaden von CHF 100'000.- erheblich und die Einsicht ungenügend, doch sei der Schaden vollständig zurückbezahlt worden und eine Freiheitsstrafe zur Abhaltung von weiteren Delikten nicht nötig; sie verhängte 150 Tagessätze zu CHF 30.- bedingt und verzichtete auf die Busse.
Berufungsurteil (Cour d'appel pénale VD, 24.09.2025): Schuldspruch bestätigt, Sanktion aber geändert (150 Tagessätze à CHF 30.- bedingt statt 10 Monate Freiheitsstrafe bedingt, ohne Busse); erfasst ist die vorinstanzliche Sanktion (10 Monate FS bedingt, 2 Jahre Probezeit, dazu Busse CHF 3'000.-). Deliktssumme = ausbezahltes Darlehen CHF 100'000.- (zuzüglich CHF 2'000.-). Nationalität: Italien (im Urteil ausdrücklich). Geschädigt ist ein Privatmann (Architekt).