Fall PE19.014888

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police de Lausanne
Urteilsdatum: 20.05.2021
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 62802
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 240

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte bezog von August 2007 bis Dezember 2014 Revenu d'insertion, ohne sechs Bankkonten bei der BCV, mehrere auf Konten gutgeschriebene Einkünfte und achtzehn von ihm genutzte Fahrzeuge dem Sozialzentrum zu melden; er erhielt dadurch unrechtmässig CHF 62'802.25.

Zusammenfassung

Der 1955 in Tunesien geborene, seit 1978 in der Schweiz lebende Beschuldigte (Staatsangehörigkeit im Urteil nicht genannt; früher selbständiger Gipser-Maler, seit 2008 nach Unfall IV-Rentner, heute AHV- und EL-Bezüger, verschuldet, nicht vorbestraft) bezog zusammen mit einer Mitbeschuldigten zwischen dem 1. August 2007 und dem 31. Dezember 2014 Revenu d'insertion des Regionalen Sozialzentrums Lausanne. Beide meldeten sechs auf ihre Namen lautende Konten bei der BCV nicht, ebenso mehrere auf den Konten bei BCV, Credit Suisse und PostFinance gutgeschriebene Einkünfte und achtzehn Fahrzeuge, die sie unter drei Kontrollschildern nutzten, obwohl sie ihre Meldepflicht kannten (die monatlichen Einkommensdeklarationen unterzeichneten sie dennoch ohne diese Angaben). So bezogen sie unrechtmässig insgesamt CHF 62'802.25. Die Direktion für Sport und soziale Kohäsion der Stadt erstattete am 25. Juli 2019 Anzeige. Das Tribunal de police Lausanne sprach die Mitbeschuldigte am 20. Mai 2021 frei und den Beschuldigten des Betrugs (Art. 146 StGB) schuldig; es verurteilte ihn zu 240 Tagessätzen zu CHF 30.- bedingt bei drei Jahren Probezeit und zu einer Busse von CHF 900.- (9 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). Die Cour d'appel pénale (15. November 2021) wies die Berufung ab und bestätigte das Urteil samt Strafe (altes Recht, da die Tat vor 2018 liegt).

Bemerkungen

Berufungsurteil (Cour d'appel pénale VD, 15.11.2021) wies die Berufung ab; die Strafzumessungserwägungen der Vorinstanz sind im Berufungsurteil nicht ausführlich wiedergegeben. Die Mitbeschuldigte wurde erstinstanzlich freigesprochen. Deliktssumme = unrechtmässig bezogene Sozialhilfe CHF 62'802.25. Tat 2007 bis 2014 (vor 1.10.2016); Nationalität im Urteil nicht genannt (in Tunesien geboren). Zusätzlich Busse CHF 900.-.

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