Fall P/25327/2024

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police de Genève
Urteilsdatum: 26.11.2025
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 37770
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 8 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Die Beschuldigte entwendete zusammen mit Komplizinnen in drei Fällen betagten Personen in Genf Bargeld: in der Nacht auf den 27. November 2023 einen Umschlag mit CHF 32'000.- aus der Wohnung des Privatklägers A., zwischen dem 19. und 20. Oktober 2024 EUR 3'370.- und CHF 1'000.- aus der Wohnung des 1943 geborenen G. und am 24. Oktober 2024 weitere CHF 1'400.- bei demselben.

Zusammenfassung

Die 1996 in Rumänien geborene rumänische Staatsangehörige (ledig, Mutter einer elfjährigen Tochter, nur wenig Schulbildung, zeitweise illegal in Spanien tätig, seit Ende 2021 phasenweise in der Schweiz, früher gelegentlich Bettelei in Genf, arbeitet heute in Weinbergen in Sitten, nicht vorbestraft) gewann im Oktober 2024 im Genfer Einkaufszentrum das Vertrauen des 1943 geborenen G., ass und übernachtete mit ihrer Schwester und einer Komplizin bei ihm, während sie sich unter Vorwänden Geld geben liess und seine Wohnung durchsuchte; am Folgetag fehlten EUR 3'370.- (Umschlag unter der Matratze) und CHF 1'000.- (Portemonnaie), und beim zweiten Besuch am 24. Oktober 2024 wurden weitere CHF 1'400.- entwendet (wegen dieser Tat wurde auch ihre Schwester C. verurteilt). Dazu kam der Diebstahl eines Umschlags mit CHF 32'000.- in bar aus dem Haus des A. in der Nacht auf den 27. November 2023 gegen 2 Uhr zusammen mit einem Mittäter. Das Tribunal de police sprach sie am 26. November 2025 des Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 StGB) schuldig und verurteilte sie zu 8 Monaten Freiheitsstrafe bedingt bei drei Jahren Probezeit; dem Privatkläger A. sprach es CHF 32'000.- Schadenersatz nebst Zins zu. Das Gericht bewertete das Verschulden als erheblich: Sie habe dreimal das Vermögen von zwei verletzlichen, betagten Rentnern angegriffen, aus Gewinnstreben; die Deliktsperiode sei relativ kurz (drei Episoden), der Tatwille aber intensiv, und erst die Verhaftung habe die Taten beendet; die persönliche Situation rechtfertige sie nicht; die Zusammenarbeit sei schlecht (wechselnde Aussagen, Leugnen trotz der Beweise) und die Einsicht null (keine Empathie für die Opfer); keine Vorstrafen (neutral), Konkurrenz von Delikten straferhöhend. Wegen der finanziellen Lage und weil eine Geldstrafe nicht erfolgversprechend sei, wurde eine Freiheitsstrafe nach Art. 40 und 41 StGB ausgesprochen (8 Monate, bedingt).

Bemerkungen

Erstinstanzliches Urteil (Tribunal de police Genf, Chambre 3, 26.11.2025); Berufung nicht bekannt. Zwei Beschuldigte (Schwestern): erfasst ist E. (8 Monate FS bedingt); C. wurde zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen (mit widerrufener Strafe, Zusatzstrafe) verurteilt und ist nicht erfasst. Deliktssumme = CHF 32'000.- + EUR 3'370.- + CHF 1'000.- + CHF 1'400.- (EUR ohne Umrechnung addiert); Dispositiv lautet auf Diebstahl ohne Zusatz mehrfach (mehrfach=False). Nationalität: Rumänien (im Urteil ausdrücklich).

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