Fall P/27664/2023

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel de Genève
Urteilsdatum: 30.08.2024
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 187900
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate (3 Jahre)

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte beteiligte sich im November und Dezember 2023 (sowie bis April 2024) in einem organisierten Netzwerk von 'falschen Bankern' und 'falschen Polizisten' an der Betrugsserie zum Nachteil betagter, teils hochbetagter Frauen in Genf und Umgebung: Als 'falscher Kurier' holte er Bankkarten samt Codes und Wertsachen bei den Opfern ab und hob mit den Karten Bargeld ab (Gesamtschaden rund CHF 187'900.-).

Zusammenfassung

Der 1997 in Toulouse geborene französische Staatsangehörige (Grenzgänger mit Ausweis G, Pflegehelfer, frisch in der Schweiz angestellt; drei ältere Vorstrafen, eine in der Schweiz und zwei in Frankreich, nicht einschlägig; frühere Haft in Frankreich) wurde im Netzwerk als Abholer eingesetzt. Die unbekannten Täter riefen betagte Frauen an, gaben sich als Bankmitarbeiter und später als Polizisten aus, redeten ihnen Unterschlagungen auf ihren Konten ein (teils mit Hinweis auf angebliche Kontakte zu Familienangehörigen oder gefälschten Polizeinummern) und liessen sie ihre Bankkarten und Codes sowie teils Bargeld und Wertsachen an einen Kurier an der Wohnungstür übergeben, während der falsche Banker oder Polizist am Telefon blieb; der Beschuldigte spielte den Kurier, blieb zur Beruhigung der Opfer minutenlang bei ihnen und hob danach mit den Karten Bargeld ab (u.a. nach Mitternacht erneut, um die Tageslimite zu umgehen), zum Teil bis auf wenige Rappen. Beim Fall der 87-jährigen V. (27./28. November 2023) übergab die Frau, die glaubte, ihr Sohn sei in finanziellen Nöten, ihre Karten und Codes; weitere Fälle betrafen u.a. C., G., A., E., H. und I.; im Fall E. brachte er den Erlös nach Frankreich zu einem Komplizen und behielt seinen Anteil. Das Tribunal correctionnel sprach ihn am 30. August 2024 des Betrugs par métier (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB) schuldig und verurteilte ihn zu 36 Monaten Freiheitsstrafe, davon 15 Monate unbedingt und 21 Monate bedingt bei vier Jahren Probezeit (Anrechnung von 257 Tagen Haft), sowie zu einer Landesverweisung von fünf Jahren (Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB), wobei der Vollzug der unbedingten Strafe der Landesverweisung vorgeht. Das Gericht bezeichnete das Verschulden als schwer wegen des professionellen und ausgeklügelten Vorgehens gegen gezielt ausgewählte, besonders verletzliche und weniger misstrauische Opfer in ihrem vertrauten Heim; der Beschuldigte habe über mehrere Wochen in dichter Folge ohne Skrupel gehandelt (intensiver Tatwille, nur durch die Verhaftung beendet); er sei zwar nicht das Hirn der Operation gewesen, habe aber als Abholer und als derjenige, der die Konten leerte, eine unentbehrliche Rolle gespielt. Der Gesamtschaden von über CHF 180'000.- sei erheblich. Zugunsten sei seine eher gute, wenn auch unspontane Zusammenarbeit zu werten (er habe den Ermittlern nützliche Hinweise zum Netzwerk gegeben und die Zivilforderungen dem Grundsatz nach anerkannt), die angefangene, aber nicht abgeschlossene Einsicht (glaubhafte Entschuldigungen) und die im Vergleich ältere, nicht einschlägige Vorstrafe. Angesichts des Strafrahmens von mindestens 6 Monaten und höchstens 10 Jahren Freiheitsstrafe für den gewerbsmässigen Betrug wurde die Strafe auf 36 Monate festgesetzt und aufgrund der angefangenen Einsicht teilbedingt ausgesprochen.

Bemerkungen

Erstinstanzliches Urteil (Tribunal correctionnel Genf, Chambre 3, 30.08.2024); Berufung nicht bekannt. Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB); Deliktssumme CHF 187'900.- (Gesamtbeute des Netzwerks gemäss Urteil; der Tatbeitrag des Beschuldigten wurde bei CHF 180'000.- gewürdigt). Dispositiv lautet auf Betrug par métier ohne Zusatz mehrfach (mehrfach=False). Landesverweisung 5 Jahre (Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB). Nationalität: Frankreich (im Urteil ausdrücklich).

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