Fall PE18.009398

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police de Broye et du Nord vaudois
Urteilsdatum: 07.09.2021
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 23245
Nebenverurteilungsscore: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Private Geschädigte: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 80

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte rammte im Juli 2016 in Orbe absichtlich mit seinem Audi das Heck eines korrekt angehaltenen Ford und liess sich anschliessend von einem Garagisten, mit dem er sich vorher abgesprochen hatte, abschleppen; er täuschte seiner Versicherung einen unabsichtlichen Verkehrsunfall vor, worauf diese CHF 12'152.90 für die Reparatur des Fords und CHF 11'092.- direkt an ihn zahlte, ohne dass er sein Auto reparieren liess.

Zusammenfassung

Der 1997 in Freiburg geborene Schweizer mit Heimatort (Lastwagenchauffeur, Kranführer und Teamleiter; frühere Tätigkeit als Sicherheitsagent; Vorstrafe vom 10. Oktober 2019: 100 Tagessätze à CHF 90.- bedingt und Busse CHF 2'200.- der Staatsanwaltschaft Freiburg u.a. wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung) rammte im Juli 2016 in Orbe absichtlich mit seinem Audi S3 mit der vorderen rechten Seite das linke Heck des Ford Focus einer Lenkerin, die wegen eines vor ihr wartenden, links abbiegenden Fahrzeugs angehalten hatte. Nach dem Unfall rief er den (separat verfolgten) K. an, mit dem er sich vorher abgesprochen hatte, damit die Wagen in dessen Garage abgeschleppt wurden; er gab der Gegenpartei vor, der Unfall sei nicht absichtlich gewesen, und beide füllten ein Unfallprotokoll aus, das an seine Versicherung F. ging. Diese bezahlte CHF 12'152.90 für die Reparatur des Ford und CHF 11'092.- direkt an den Beschuldigten, der sein Auto nicht reparieren liess und es für CHF 3'827.- weiterverkaufte. Das Tribunal de police de la Broye et du Nord vaudois sprach ihn am 7. September 2021 des Betrugs (Art. 146 StGB) und der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) schuldig und verurteilte ihn zu 80 Tagessätzen zu CHF 50.- bedingt bei zwei Jahren Probezeit (vollständige Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 10. Oktober 2019); die Zivilforderung der Versicherung wurde auf den Zivilweg verwiesen. Die Cour d'appel pénale (21. Februar 2022; schriftliches Verfahren) wies die Berufung ab und bestätigte die Strafe: Das Verschulden wiege schwer wegen der Höhe der Beträge und der Gefährdung des Strassenverkehrs durch den inszenierten Unfall; zugunsten des Beschuldigten wurden der Zeitablauf und seine berufliche Integration gewertet; die Strafe von 80 Tagessätzen zu CHF 50.-, der Sursis und die Probezeit wurden als angemessen bestätigt.

Bemerkungen

Berufungsurteil (Cour d'appel pénale VD, 21.02.2022) wies die Berufung ab; die Strafe ist vollständige Zusatzstrafe (Art. 49 Abs. 2 StGB) zum Strafbefehl vom 10.10.2019. Deliktssumme = von der Versicherung ausbezahlte Beträge (CHF 12'152.90 + CHF 11'092.-). Nebenverurteilungsscore: Urkundenfälschung (Verbrechen, +2). Nationalität: Schweizer Heimatort ('originaire de ...', im Urteil ausdrücklich).

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