Fall 72.2020.88

Meta-Informationen
Gericht: Tribunale penale cantonale Ticino
Urteilsdatum: 15.07.2020
Kanton: TI
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Ja
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 325362
Nebenverurteilungsscore: 17
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Nein

Besonderheiten:
  • Verletzung Beschleunigungsgebot
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 32 Monate (2 Jahre 8 Monate)

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Der ausländische Beschuldigte bestellte zwischen November 2018 und Dezember 2019 als Mitglied einer Gruppe in zahlreichen Tessiner Geschäften und bei Lieferanten Waren auf Kredit, ohne zu bezahlen (Schaden CHF 325'362.12, weitere CHF 28'406.55 versucht), und hatte ab 2013 wiederholt anvertraute Vermögenswerte von CHF 124'241.65 für sich verwendet.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte, ein ausländischer Staatsangehöriger ohne Bezug zur Schweiz, beging zwischen 2013 und 2019 zahlreiche Delikte. Im Zentrum steht ein gewerbsmässiger Betrug: Vom 28. November 2018 bis 19. Dezember 2019 täuschte er zusammen mit Mittätern an zahlreichen Orten in der Schweiz Lieferfirmen und Verkaufspersonal von Geschäften, indem sie über eigens erworbene, inaktive und überschuldete Gesellschaften (Strohfirmen) oder unter den Firmennamen ahnungsloser real existierender Gesellschaften Waren bestellten, ohne zu bezahlen (Schaden CHF 325'362.12, Versuche über CHF 28'406.55). Ab Juni 2013 veruntreute er zudem anvertraute Vermögenswerte von CHF 124'241.65. Hinzu kamen die Verwendung falscher Urkunden (2014), Kokainhandel in kleinen Mengen, mehrere grobe und einfache Verkehrsregelverletzungen (Geschwindigkeitsüberschreitungen), Entwendung des Autos seiner Ehefrau zum Gebrauch, wiederholtes Fahren trotz Entzugs des Führerausweises, Fahren ohne Haftpflichtversicherung und mit missbräuchlich verwendeten Kontrollschildern sowie eine rechtswidrige Einreise. Geschädigt sind überwiegend Unternehmen. Das Tribunale penale cantonale (Corte delle assise correzionali, 72.2020.88) sprach ihn am 15. Juli 2020 unter anderem des gewerbsmässigen, teilweise versuchten mehrfachen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB), der mehrfachen Veruntreuung, der mehrfachen Urkundenfälschung, mehrfacher BetmG-Vergehen, mehrfacher grober Verkehrsregelverletzungen und mehrerer weiterer SVG- und AIG-Delikte schuldig. Es bestrafte ihn – unter Berücksichtigung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots – mit 2 Jahren und 8 Monaten Freiheitsstrafe, davon 16 Monate bedingt (Probezeit 4 Jahre) und 16 Monate unbedingt, sowie einer Busse von CHF 200.– und verwies ihn für 7 Jahre des Landes. Strafzumessung: Das Gericht wertete das Verschulden als von gewisser Schwere. Objektiv fielen die besondere Intensität der Delinquenz (zahlreiche, kurz aufeinanderfolgende Taten), die kriminelle Energie, die aus der Organisation und den ausgeklügelten Täuschungsmethoden spreche, und die beträchtlichen Beträge ins Gewicht; subjektiv die Hartnäckigkeit und die Missachtung der Rechtsordnung, die sich auch in der Verharmlosung gefährlicher Verkehrsdelikte zeige. Er hätte dank seiner Berufsausbildung ehrlich leben können; eine Kooperation gab es nicht, was ihm nicht schade, aber auch nicht nütze. Die Vorstrafenlosigkeit (in Italien nur eine Konkurserklärung von 2005) wirkte neutral, eine erhöhte Strafempfindlichkeit wegen der Haft fern der Familie verneinte es. Strafmindernd berücksichtigte es die Verletzung des Beschleunigungsgebots bei den Taten von 2013/2014. Wegen der Vorstrafenlosigkeit gewährte es den teilbedingten Vollzug. Die Staatsanwaltschaft hatte 3 Jahre und 6 Monate unbedingt beantragt.

Bemerkungen

Erstinstanzliches Urteil. Hauptdelikt Betrug (CHF 325'362.12, gewerbsmässig, mehrfach), daneben Veruntreuung CHF 124'241.65. Nebenverurteilungsscore: Veruntreuung (Art. 138, Verbrechen, mehrfach) 2+1, Urkundenfälschung (Art. 251, Verbrechen, mehrfach) 2+1, BetmG-Vergehen (mehrfach) 1+1, grobe Verkehrsregelverletzung (mehrfach) 1+1; total 10. Vorstrafenlosigkeit gemäss Verteidigung. [ZF-Nachführung 2026-10] Nachführung 10.10.2026: Zusammenfassung am PDF neu geschrieben (2 Absätze, erstinstanzliches Urteil). Korrekturen: nebenverurteilungsscore 10 → 17, da bisher mehrere Vergehen fehlten (Strafandrohungen an Fedlex geprüft). Neue Rechnung: mehrfache Veruntreuung Art. 138 Ziff. 1 (2+1) + mehrfache Urkundenfälschung Art. 251 (2+1) + mehrfache BetmG-Widerhandlung Art. 19 Abs. 1 (1+1) + mehrfache grobe Verkehrsregelverletzung Art. 90 Abs. 2 SVG (1+1) + mehrfache Entwendung zum Gebrauch Art. 94 Abs. 1 SVG (1+1) + mehrfaches Fahren ohne Berechtigung Art. 95 SVG (1+1) + Fahren ohne Haftpflichtversicherung Art. 96 Abs. 2 SVG (1) + Missbrauch von Kontrollschildern Art. 97 Abs. 1 SVG (1) + rechtswidrige Einreise Art. 115 AIG (1) = 17. Einfache Verkehrsregelverletzungen, BetmG-Konsum und die Übertretung nach dem Personenbeförderungsgesetz sind Übertretungen. private_geschaedigte 'unbekannt' → 'nein': Beim Hauptdelikt Betrug wurden Lieferfirmen und Geschäfte geschädigt.

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