Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 42 Monate (3 Jahre 6 Monate)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte, Präsident einer Gesellschaft, überzeugte 2008 einen Ingenieur mit angeblichen Erdöllieferverträgen aus Saudi-Arabien, USD 6 Mio. zu «investieren», und täuschte zwischen 2008 und 2018 weitere Personen (u.a. eine in Frankreich lebende Erbin und mehrere Kreditgeber mit Darlehen von zusammen über CHF 178'000.-) über seine Zahlungsfähigkeit und Geschäfte, um Geld zu erhalten.
Der Beschuldigte, ein in Genf lebender saudischer Staatsangehöriger, gab sich als vermögender Geschäftsmann mit privilegierten Beziehungen zur saudischen Königsfamilie aus. 2008 bewog er einen Ingenieur und Unternehmer, ihm USD 6 Mio. für ein angebliches Erdölgeschäft (Vermittlung saudischen Rohöls an Raffinerien gegen Gewinnbeteiligung) zu überweisen; in Wirklichkeit leitete er das Geld innert Tagen und Wochen auf eigene Konten und an Dritte weiter und hielt den Geschädigten über Jahre mit erfundenen Erfolgsmeldungen hin. Bis 2018 täuschte er auf ähnliche Weise neun weitere Personen, teils in prekären finanziellen Verhältnissen, mit angeblichen Investitionen in Erdöl, Schmuck oder Uhren und verwendete das Geld für sich. Auch nach Eröffnung des Strafverfahrens machte er weiter, bis die Anzeigen der Geschädigten und seine Verhaftung 2018 dem ein Ende setzten. Geschädigt sind Privatpersonen. Das Tribunal correctionnel de Genève (JTCO/53/2020) sprach den nicht vorbestraften Beschuldigten am 5. Mai 2020 des gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB) schuldig, bestrafte ihn mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten und verwies ihn für 5 Jahre des Landes; es verpflichtete ihn zu Schadenersatz an einen Geschädigten, erklärte aber die Zivilforderung des Ingenieurs über USD 6 Mio. für unzulässig. Die Strafzumessung der Vorinstanz gibt das Berufungsurteil nicht im Einzelnen wieder; es bestätigt sie als den belastenden und entlastenden Umständen angemessen. Der Beschuldigte erhob Berufung und verlangte einen Freispruch, eventualiter eine bedingte Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren, sowie den Verzicht auf die Landesverweisung; er machte u.a. geltend, als Saudi einer mündlichen Kultur anzugehören, und anerkannte subsidiär eine Veruntreuung zum Nachteil des Ingenieurs. Der Ingenieur verlangte mit eigener Berufung die Zusprechung seiner Forderung von USD 6 Mio. Die Chambre pénale d'appel et de révision des Kantons Genf (AARP/149/2021, 5. Februar 2021) bestätigte den Schuldspruch und die Strafe. Das Verschulden sei sehr schwer: Er habe zehn Personen mit Täuschungen über seine Person (Anschein des Reichtums, angebliche Beziehungen zum Königshaus) und über die Verwendung der Gelder zu erheblichen Zahlungen bewogen, nie etwas investiert, aus rein egoistischen Motiven ohne Rücksicht auf die teils prekäre Lage der Opfer gehandelt, über einen langen Zeitraum und trotz laufenden Verfahrens bis 2018 weitergemacht. Entlastend wirke einzig der Zeitablauf bei den ältesten Fällen; die Vorstrafenlosigkeit sei neutral, Kooperation und Einsicht fehlten völlig, Rückzahlungen habe er trotz Ankündigungen nie geleistet. Es blieb bei 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt (ein auch nur teilbedingter Vollzug ist bei dieser Strafhöhe ausgeschlossen). Die Landesverweisung hob es auf, weil die einzigen Taten nach dem 1. Oktober 2016 für sich allein keine Gewerbsmässigkeit begründet hätten; zudem sprach es dem Ingenieur die USD 6 Mio. nebst Zins zu.
Erstinstanzliches Urteil (JTCO/53/2020); das Obergericht bestätigte Schuldspruch und Strafe. Deliktssumme: Hauptbetrug zum Nachteil des Ingenieurs USD 6 Mio., umgerechnet gerundet CHF 6,5 Mio. Nationalität nicht ausdrücklich genannt; Landesverweisung angeordnet, daher Ausländer. Nur Betrug, keine Nebendelikte. [ZF-Nachführung 2026-10] Nachführung 10.10.2026: Zusammenfassung am PDF neu geschrieben (4 Absätze). Felder am PDF geprüft, keine Korrektur nötig (Nationalität: saudisch gemäss Urteil). Score 0: einziger Schuldspruch ist der gewerbsmässige Betrug (Hauptdelikt). Die Landesverweisung der Vorinstanz hob das Berufungsgericht auf.