Fall SB.2024.90

Meta-Informationen
Gericht: Strafdreiergericht Basel-Stadt
Urteilsdatum: 07.06.2024
Kanton: BS
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 70000
Nebenverurteilungsscore: 3
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 24 Monate (2 Jahre)

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Die Beschuldigte bestellte innert 18 Monaten in rund 60 Fällen unter fremden Namen Waren bei Firmen und verkaufte Gegenstände privat, ohne zu liefern; dabei fälschte sie Ausweiskopien und Belege und erzielte mindestens CHF 70'000.-.

Zusammenfassung

Die Beschuldigte, eine ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA), beging zwischen 2020 und April 2022 in Basel einen gewerbsmässigen Betrug mit einer Deliktssumme von rund CHF 70'000.– in zwei Tatkomplexen: Sie bestellte im Onlinehandel Waren auf die Namen befreundeter Frauen und weiterer Personen, ohne sie bezahlen zu wollen, und verkaufte online Designertaschen an zahlreiche Privatpersonen, ohne zu liefern. Dabei spiegelte sie Freundschaft vor, brachte persönliche Umstände bis hin zu ihrer Schwangerschaft ins Spiel, verlangte von Käuferinnen Ausweiskopien, die sie für weitere Betrügereien verwendete, und hielt die Geschädigten hin, um Anzeigen hinauszuzögern. Für die Bestellungen fälschte sie mehrfach Unterschriften. Viele Käuferinnen hatten lange auf eine solche Tasche gespart. Sie delinquierte während eines in Basel-Landschaft hängigen Verfahrens (Sozialhilfebetrug, Vorschussbetrug) und machte selbst nach einer Hausdurchsuchung am Folgetag weiter, bis sie im April 2022 in Untersuchungshaft kam. Das Strafdreiergericht Basel-Stadt sprach die damals nicht vorbestrafte Beschuldigte am 7. Juli 2024 des gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB) und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig, sprach sie in einzelnen Punkten frei, verzichtete auf eine Landesverweisung und bestrafte sie mit 24 Monaten Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 3 Jahre); zudem hiess es zahlreiche Schadenersatzforderungen gut. Strafzumessung: Die Vorinstanz setzte für den gewerbsmässigen Betrug unter Berücksichtigung beider Tatkomplexe eine Einsatzstrafe von 20 Monaten fest (Deliktsbetrag nicht aussergewöhnlich, aber nicht im untersten Bereich; geringeres Verschulden gegenüber den Firmen als gegenüber den Privatpersonen; Missbrauch des Vertrauens von Freundinnen; Raffinesse, Ausdauer und Hinhaltetaktik), erhöhte sie für die Urkundenfälschungen und wegen ihrer Unbelehrbarkeit während der hängigen Verfahren um 2 Monate. Den bedingten Vollzug gewährte sie, weil die Untersuchungshaft sie offenbar wachgerüttelt habe. Die Beschuldigte erhob Berufung und verlangte einen Freispruch, eventualiter höchstens 14 Monate bzw. eine bedingte Zusatzstrafe von 8 Monaten zum zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 20. Juli 2022; die Staatsanwaltschaft hatte erstinstanzlich 18 Monate beantragt. Das Appellationsgericht Basel-Stadt (SB.2024.90, 14. November 2025) bestätigte die Schuldsprüche und die Einsatzstrafe von 20 Monaten. Für die mehrfache Urkundenfälschung erhöhte es nur um 1 Monat, weil ihr Unrecht weitgehend im Betrug aufgehe. Wegen der Unbelehrbarkeit erhöhte es um 1 Monat, berücksichtigte aber ihre hohe Strafempfindlichkeit als Mutter zweier kleiner Kinder; fehlendes Geständnis und nur taktische Teilrückzahlungen wirkten nicht mindernd. Aus der so ermittelten Strafe bildete es in retrospektiver Konkurrenz eine Zusatzstrafe zum Urteil von Basel-Landschaft und gewährte erneut den bedingten Vollzug.

Bemerkungen

Vorinstanzliche Strafe (24 Monate bedingt) erfasst; in zweiter Instanz Zusatzstrafe von 12 Monaten. Nationalität aus Hinweis auf Art. 5 Anhang I FZA (Freizügigkeit) abgeleitet: Ausländerin (EU/EFTA). Nicht vorbestraft im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils, aber Delinquenz während hängigem Verfahren in BL. Score: mehrfache Urkundenfälschung (Art. 251, Verbrechen, +2, mehrfach +1). [ZF-Nachführung 2026-10] Nachführung 10.10.2026: Zusammenfassung am PDF neu geschrieben (4 Absätze). Felder am PDF geprüft, keine Korrektur nötig. Score 3 bestätigt: mehrfache Urkundenfälschung Art. 251 StGB (Verbrechen 2 + mehrfach 1).

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