Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Bülach
Urteilsdatum: 02.07.2024
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Ja
Deliktssumme: 104987
Nebenverurteilungsscore: 4
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Private Geschädigte: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 47 Monate (3 Jahre 11 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte fuhr gemeinsam mit Komplizen als Fahrer zu Einbruchdiebstählen in Verkaufsgeschäfte und stahl dabei elektronische Geräte und Zubehör im Wert von rund CHF 104'987.-; er wirkte beim Einbruch vom 21. März 2023 aktiv mit.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte, ein 41-jähriger rumänischer Staatsangehöriger mit eigener Transportfirma in Rumänien, beteiligte sich 2023 mit Komplizen an nächtlichen Einbruchdiebstählen in Verkaufsgeschäfte von Telekommunikationsanbietern in der Deutschschweiz. Die Täter brachen die Eingangstüren auf, durchtrennten Diebstahlsicherungen und entwendeten in kurzer Zeit zahlreiche Mobiltelefone, Tablets und Uhren (Deliktssumme gemäss Vorinstanz rund CHF 105'000.–; Sachschäden zwischen CHF 500.– und CHF 2'580.– pro Fall). Der Beschuldigte fuhr die Komplizen zu den Tatorten und holte sie wieder ab; am 24. Mai 2023 wurde er mit Deliktsgut aus mehreren Einbrüchen im Motorraum und im Reserverad seines Autos angehalten. Er ist in Österreich, Rumänien und Deutschland mehrfach einschlägig vorbestraft und beging die Taten nur ein Dreivierteljahr nach seiner letzten Verurteilung. Geschädigt sind Unternehmen. Das Bezirksgericht Bülach (II. Abteilung, DG240008) sprach ihn am 2. Juli 2024 des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1–3 aStGB), der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig (Freispruch für ein Dossier) und bestrafte ihn mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 47 Monaten und einer Landesverweisung von 10 Jahren. Die Strafzumessung der Vorinstanz gibt das Berufungsurteil nicht im Einzelnen wieder; es beanstandet, dass sie für die einzelnen Delikte keine Sanktionsart nach der konkreten Methode festlegte, und hält fest, dass sie eine nicht mehr registrierte spanische Vorstrafe berücksichtigte. Nur der Beschuldigte erhob Berufung; er beantragte einen Schuldspruch nur wegen versuchter Hehlerei und eine bedingte Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Anschlussberufung, sodass das Verschlechterungsverbot galt. Das Obergericht des Kantons Zürich (II. Strafkammer, SB240364, 10. Januar 2025) bestätigte die Schuldsprüche für sechs Dossiers und sprach ihn für ein weiteres frei. Eigene Strafzumessung: Einsatzstrafe für den gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl 27 Monate bei nicht mehr leichtem Verschulden; Asperation für die mehrfache Sachbeschädigung (für sich 6 Monate) um 4 Monate und für die sechs Hausfriedensbrüche in Geschäftsliegenschaften (für sich 4 Monate) um 3 Monate, hypothetisch 34 Monate. Die deutlich einschlägige Vorstrafenbelastung erhöhte um 8 Monate; die bloss unter dem Druck der Beweislage erfolgten Teilzugeständnisse wirkten nicht mindernd. Es bestrafte ihn mit 3½ Jahren Freiheitsstrafe unbedingt und bestätigte die Landesverweisung von 10 Jahren.

Bemerkungen

Vorinstanzliche Strafe (47 Monate unbedingt) aus dem im Berufungsurteil wiedergegebenen Dispositiv. Die Obergerichtsstrafe wurde nicht erfasst. Nationalität: Rumänisch-Dolmetscherin, Landesverweisung nach Art. 66a StGB; konkrete Staatsangehörigkeit nicht verifiziert. Geschädigte sind Geschäfte (juristische Personen). Score: mehrfache Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1, +1, mehrfach +1) und mehrfacher Hausfriedensbruch (Art. 186, +1, mehrfach +1). [ZF-Nachführung 2026-10] Nachführung 10.10.2026: Zusammenfassung am PDF neu geschrieben (4 Absätze). Felder am PDF geprüft, keine Korrektur nötig (Nationalität: rumänisch, Firma und Rückkehr nach Rumänien gemäss Urteil). Score 4 bestätigt: mehrfache Sachbeschädigung (1+1) + mehrfacher Hausfriedensbruch (1+1).

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