Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Dietikon
Urteilsdatum: 07.09.2022
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 21195
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Ja

Besonderheiten:
  • Geständnisrabatt
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 22 Monate (1 Jahr 10 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte beging innert vier Monaten (August bis Dezember 2020) 128 Vorschussbetrüge (Warenverkäufe im Internet ohne Lieferung) zum Nachteil einer grossen Zahl von Geschädigten und erzielte rund CHF 21'195.-.

Zusammenfassung

Der junge Beschuldigte, ein ausländischer Staatsangehöriger, beging zwischen dem 5. August und dem 7. Dezember 2020 128 Vorschussbetrüge zum Nachteil ebenso vieler Personen: Er bot im Internet Waren an, bediente sich zahlreicher erfundener, lebensnaher Geschichten, um als Verkäufer glaubhaft zu wirken, war rund um die Uhr erreichbar und lieferte nach Zahlung nicht. Die Deliktssumme betrug CHF 21'194.55 (im Schnitt rund CHF 165.– pro Fall). Er hörte erst mit seiner Verhaftung auf. Die Taten beging er während laufender Probezeit und einer laufenden Strafuntersuchung im Kanton Aargau; das Bezirksgericht Brugg verurteilte ihn am 20. April 2021 u.a. wegen gewerbsmässigen Diebstahls und eines Vorschussbetrugs zu 23 Monaten Freiheitsstrafe. Geschädigt sind Privatpersonen. Das Bezirksgericht Dietikon (DG210027) sprach ihn am 7. September 2022 des gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB) und des geringfügigen Betrugs (Art. 172ter StGB) schuldig und bestrafte ihn mit 22 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt als Zusatzstrafe zum Urteil Brugg sowie einer Busse von CHF 100.–; von einer Landesverweisung sah es ab. Strafzumessung: Die Vorinstanz wertete das Tatverschulden als gerade noch leicht (128 Delikte in vier Monaten, nicht unerhebliche Deliktssumme, viel Zeitaufwand, direkter Vorsatz, egoistische Motive) und setzte eine Einsatzstrafe von 30 Monaten fest. Die Brugger Strafe von 23 Monaten asperierte sie mit 11 Monaten. Das kooperative, geständige Verhalten mit gewisser Reue minderte um 7 Monate, die erneute Delinquenz während laufender Untersuchung und Probezeit erhöhte um 11 Monate, was eine hypothetische Gesamtstrafe von 45 Monaten ergab; abzüglich der 23 Monate blieb eine Zusatzstrafe von 22 Monaten. Einen (teil-)bedingten Vollzug schloss sie wegen der Höhe der Gesamtstrafe aus. Der Beschuldigte erhob Berufung, beschränkt auf Höhe und Vollzug der Zusatzstrafe, und beantragte 3 Monate (Gesamtstrafe 26 Monate); die Staatsanwaltschaft verlangte die Bestätigung. Das Obergericht des Kantons Zürich (II. Strafkammer, SB230168, 23. Januar 2024) erachtete die Einsatzstrafe von 30 Monaten als zu hoch und setzte sie auf 24 Monate fest (entscheidend sei die grosse Zahl Geschädigter, nicht die geringen Einzelbeträge; teils nur knapp erfüllte Arglist). Die Delinquenz während des Verfahrens erhöhte es nur um 8 Monate (Doppelverwertung mit dem Urteil Brugg vermeiden), das umfassende Geständnis und die Reue minderten um 11 Monate (21 Monate). Die bereits asperierte Brugger Grundstrafe erhöhte es gemässigt um 12 Monate auf hypothetisch 33 Monate; abzüglich der 23 Monate ergab dies eine Zusatzstrafe von 10 Monaten, wegen schlechter Prognose unbedingt.

Bemerkungen

Vorinstanzliche, ausdrücklich bezifferte Zusatzstrafe (22 Monate, unbedingt) erfasst; Obergericht 10 Monate. Vorstrafe: Bezirksgericht Brugg 2021 (gewerbsmässiger Diebstahl); Einschlägigkeit im Urteil nicht ausdrücklich festgestellt, daher nicht als einschlägig erfasst. Nationalität aus dem Absehen von der Landesverweisung (Härtefall) geschlossen. Geringfügiger Betrug ist Übertretung (Score 0). [ZF-Nachführung 2026-10] Nachführung 10.10.2026: Zusammenfassung am PDF neu geschrieben (4 Absätze). Besonderheit 'Geständnisrabatt' ergänzt (Vorinstanz: −7 Mt. für Geständnis und Kooperation). Übrige Felder am PDF geprüft, keine Korrektur nötig; freiheitsstrafe_in_monaten 22 = von der Vorinstanz ausdrücklich bezifferte Zusatzstrafe (Taten vor dem Urteil Brugg). Score 0: geringfügiger Betrug Art. 172ter StGB ist eine Übertretung.

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