Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Horgen
Urteilsdatum: 19.11.2020
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 1900000
Nebenverurteilungsscore: 3
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 20 Monate (1 Jahr 8 Monate)

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte brachte über eine Gesellschaft Investoren mit vorgetäuschten Investment-Geschäften (u.a. mit gefälschten Bank-Bestätigungen) dazu, hohe Beträge zu überweisen bzw. Vorauszahlungsgebühren zu leisten; die Deliktssumme betrug rund USD 2,1 Mio.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte, ein in Zürich aufgewachsener, nicht vorbestrafter Finanzfachmann mit langjähriger Bankkarriere, wurde 2010 Verwaltungsratspräsident und Head of Structured Finance der V. AG und übernahm 2011 mit dem Hauptbeschuldigten Q. die Geschäftsführung der E. AG. Zwischen Februar und September 2011 schloss die E. AG mit drei Finanzierungssuchenden bzw. deren Investoren sog. Funding Commitments über die Strukturierung und Platzierung von Wertpapieren ab, die der Beschuldigte unterzeichnete. Die Kunden mussten eine im Voraus zu leistende »Underwriting Fee« (rund 4 % der Finanzierungssumme) bei Treuhandstellen hinterlegen, die nach Freigabe sofort an die Beteiligten weiterverteilt wurde; eine Finanzierung oder Rückzahlung war nie beabsichtigt. Das international angelegte, schwer durchschaubare Konstrukt mit Mittätern in der Schweiz und den USA stützte sich u.a. auf unwahre Bankschreiben, die der Beschuldigte in Auftrag gab und weiterleitete. Die Vorauszahlungen betrugen insgesamt USD 2,1 Mio.; der Beschuldigte erhielt direkt USD 170'000. Geschädigt sind Unternehmen und ein Investorenehepaar. Das Bezirksgericht Horgen (III. Abteilung, DG190035) sprach ihn am 19. November 2020 des gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB) und der mehrfachen Urkundenfälschung (Gebrauch, Art. 251 Ziff. 1 StGB) schuldig, sprach ihn von weiteren Urkundendelikten frei und bestrafte ihn mit 20 Monaten Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 2 Jahre); zudem verpflichtete es ihn zu Schadenersatz von USD 322'000.–, USD 1,2 Mio. und CHF 484'865.–. Strafzumessung (soweit im Berufungsurteil wiedergegeben): Die Vorinstanz wertete die objektive und subjektive Tatschwere beim gewerbsmässigen Betrug als leicht, schrieb dem Beschuldigten im Vergleich zu Q. und den amerikanischen Mittätern eine klar untergeordnete Rolle zu und setzte eine Einsatzstrafe von 18 Monaten fest. Für die Urkundendelikte erachtete sie zwar eine Geldstrafe als angemessen, setzte aber wegen des engen Sachzusammenhangs eine hypothetische Einzelstrafe von 5 Monaten Freiheitsstrafe fest und asperierte diese. Die Mehrfachbegehung beim Betrug berücksichtigte sie nicht zusätzlich, da sie in der Gewerbsmässigkeit enthalten sei. Der Beschuldigte erhob Berufung und verlangte einen Freispruch, eventualiter eine deutlich tiefere bedingte Strafe; die Privatkläger erhoben Berufung im Zivilpunkt. Das Obergericht des Kantons Zürich (II. Strafkammer, SB210239, 29. März 2023) bestätigte die Schuldsprüche und verneinte eine Einstellung wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots. Eigene Strafzumessung: Einsatzstrafe für den gewerbsmässigen Betrug 24 Monate bei nicht mehr leichtem Verschulden (hohe Deliktssumme, komplexes internationales Konstrukt, zentrale Rolle als Unterzeichner); für die Urkundendelikte nach der konkreten Methode eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen. Täterkomponente neutral; wegen des Zeitablaufs (rund drei Viertel der Verjährungsfrist, Wohlverhalten seit 2011) reduzierte es beide Strafen um mehr als einen Drittel (Art. 48 lit. e StGB). Es bestrafte ihn mit 15 Monaten Freiheitsstrafe und 150 Tagessätzen zu CHF 100.–, beides bedingt, und verwies die Zivilforderungen mangels Substantiierung auf den Zivilweg.

Bemerkungen

Deliktssumme: USD 2,1 Mio. laut Obergericht, näherungsweise als CHF 1,9 Mio. erfasst (Umrechnung geschätzt, Tatzeit 2011). Vorinstanzliche Strafe erfasst (20 Monate bedingt); Obergericht 15 Monate + 150 Tagessätze bedingt. Staatsangehörigkeit nicht ersichtlich. Score: mehrfache Urkundenfälschung (Art. 251, Verbrechen +2, mehrfach +1). [ZF-Nachführung 2026-10] Nachführung 10.10.2026: Zusammenfassung am PDF neu geschrieben (4 Absätze). Felder am PDF geprüft, keine Korrektur nötig (deliktssumme CHF 1,9 Mio. als Näherung für USD 2,1 Mio. belassen; Nationalität offen gelassen, da 'in Zürich aufgewachsen' nicht genügt). Score 3 bestätigt: mehrfache Urkundenfälschung Art. 251 StGB (Verbrechen 2 + mehrfach 1).

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