Fall SST.2024.221

Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Aarau
Urteilsdatum: 21.05.2024
Kanton: AG
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 30920
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 8 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Die Beschuldigte durchsuchte als temporäre Spitex-Reinigungskraft die Wohnung einer 79-jährigen Kundin und entwendete aus Nachttisch und Schmuckschatulle Schmuckstücke im Wert von rund CHF 30'920.-, die sie grösstenteils verkaufte.

Zusammenfassung

Die Beschuldigte, eine 1976 geborene kosovarische Staatsangehörige mit geregeltem Erwerbseinkommen, durchsuchte am 1. November 2022 als temporäre Spitex-Mitarbeiterin während ihrer Reinigungsarbeit die Wohnung einer 79-jährigen Kundin nach Wertsachen und entwendete aus dem Nachttisch und den Schmuckschatullen zahlreiche Schmuckstücke (Armketten, Armreifen, Halsketten, Ehe-, Finger- und Ohrringe) im Gesamtwert von rund CHF 30'920.–. Bei ihr wurden eine gravierte goldene Armkette der Geschädigten und CHF 3'000.– Bargeld sichergestellt. Sie war vom Gerichtspräsidium Lenzburg am 25. Januar 2021 wegen mehrfachen Betrugs beim Bezug von Arbeitslosenentschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 60.– verurteilt worden und beging die Tat während der Probezeit. Geschädigt ist eine Privatperson. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau sprach sie am 21. Mai 2024 des Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 StGB) schuldig und bestrafte sie mit 8 Monaten Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 3 Jahre) und einer Verbindungsbusse von CHF 3'000.–; zudem widerrief er den bedingten Vollzug der Lenzburger Geldstrafe und verpflichtete sie zu Schadenersatz von CHF 30'920.–. Strafzumessung (soweit im Berufungsurteil wiedergegeben): Die Vorinstanz sah die Täterschaft gestützt auf die sichergestellte Armkette, das Bargeld und die Aussagen als erstellt an. Die Legalprognose erachtete sie nur wegen des gleichzeitigen Widerrufs der früheren Geldstrafe als verbessert und gewährte deshalb den bedingten Vollzug der Freiheitsstrafe; in den Erwägungen hielt sie wegen der hohen Rückfallgefahr eine Probezeit von 4 Jahren für angemessen, setzte im Dispositiv aber nur 3 Jahre fest. Die Verbindungsbusse sollte die Ernsthaftigkeit der Sanktion verdeutlichen. Die Beschuldigte erhob Berufung und verlangte einen Freispruch, die Abweisung der Zivilforderung, den Verzicht auf den Widerruf und die Herausgabe des Bargelds. Das Obergericht des Kantons Aargau (Strafgericht, 1. Kammer, SST.2024.221, 10. März 2025) bestätigte den Schuldspruch. Zur Strafe hielt es fest: mittelschwerer Taterfolg (mehr als das Vierfache eines durchschnittlichen monatlichen Haushaltseinkommens), besonders perfides Ausnutzen der Vertrauensstellung als Spitex-Mitarbeiterin gegenüber einer betagten Frau, hohe Entscheidungsfreiheit ohne Notlage; angemessen wären 2 Jahre Freiheitsstrafe nebst Verbindungsbusse, zusätzlich erhöht wegen der einschlägigen Vorstrafe und der Delinquenz während der Probezeit. Wegen des Verschlechterungsverbots blieb es bei 8 Monaten bedingt (Probezeit 3 Jahre) und der Busse von CHF 3'000.–. Den Widerruf bestätigte es angesichts der eigentlichen Schlechtprognose; den Schadenersatz reduzierte es um die sichergestellte Armkette auf CHF 29'300.–.

Bemerkungen

Deliktssumme gemäss Anklage/Schuldspruch CHF 30'920.-; Schadenersatz im Berufungsverfahren auf CHF 29'300.- reduziert, da eine Armkette (CHF 1'620.-) bei der Beschuldigten sichergestellt wurde. Vorinstanzlich wurde zusätzlich eine Verbindungsbusse von CHF 3'000.- ausgesprochen; die Freiheitsstrafe wurde trotz Schlechtprognose nur wegen des Verschlechterungsverbots bedingt belassen. Der Widerruf der bedingten Geldstrafe aus dem Urteil des Gerichtspräsidiums Lenzburg vom 25.1.2021 (100 Tagessätze à CHF 60.-, mehrfacher Betrug) wurde nicht erfasst (nur die neue Grundstrafe). Nationalität: Kosovo. [ZF-Nachführung 2026-10] Nachführung 10.10.2026: Zusammenfassung am PDF neu geschrieben (4 Absätze). Felder am PDF geprüft, keine Korrektur nötig (freiheitsstrafe_in_monaten 8 = neue Strafe ohne die widerrufene Geldstrafe). Score 0: einziger Schuldspruch ist der Diebstahl (Hauptdelikt).

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen