Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Dietikon
Urteilsdatum: 16.11.2020
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 100001
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 24 Monate (2 Jahre)

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte suchte sich zwischen 2017 und 2019 gezielt sprachunkundige, in Notlage befindliche Opfer aus und täuschte vor, Reinigungsaufträge vermitteln zu können oder Visa und Arbeitsstellungen in Deutschland zu besorgen. In 19 Fällen erschlog er sich so Gelder, die ergaunerte Summe lag deutlich über CHF 100'000.–.

Zusammenfassung

Dem Beschuldigten, einem 1988 im Kosovo geborenen Staatsangehörigen, wurde zur Last gelegt, zwischen Juli 2017 und Februar 2019 im Kanton Zürich und weiteren Kantonen in insgesamt 19 Fällen ein gewerbsmässiges Betrugssystem betrieben zu haben. Er suchte sich gezielt sprachunkundige, in finanziellen oder persönlichen Notlagen befindliche Landsleute und Bekannte aus und spiegelte ihnen wahrheitswidrig vor, lukrative Reinigungsaufträge vermitteln zu können, Aufenthaltsbewilligungen und Visa für Deutschland zu beschaffen oder gewinnbringende Geschäftsabschlüsse zu tätigen. Zur Untermauerung seiner Vorspiegelungen trat er selbstsicher auf, verwendete gefälschte Bestätigungen und verlangte von den Geschädigten Vorschüsse, Provisionszahlungen und angebliche Gebühren. Die Geschädigten leisteten im Vertrauen auf seine Zusicherungen erhebliche Barzahlungen oder Überweisungen. Die Gesamtdeliktsbeute belief sich auf über Fr. 100'000.–, wovon der Beschuldigte seinen Lebensunterhalt bestritt. Das Bezirksgericht Dietikon sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 16. November 2020 (DG200021) des gewerbsmässigen Betrugs im Sinne von Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 StGB schuldig. Die Vorinstanz verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren (unter Anrechnung von 77 Tagen Untersuchungshaft). Zudem ordnete sie gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB eine Landesverweisung von 6 Jahren an, verbunden mit einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS), und verpflichtete ihn zur Bezahlung umfangreicher Zivilforderungen an die geschädigten Privatpersonen. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung, welche er auf die Strafzumessung und die Dauer der Landesverweisung beschränkte. Er beantragte eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf 16 Monate sowie die Herabsetzung der Landesverweisung auf das gesetzliche Mindestmass von 5 Jahren. Er machte geltend, sein vollumfängliches Geständnis, seine geleisteten Teilzahlungen und seine familiäre Situation seien von der Vorinstanz unzureichend gewürdigt worden. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Anschlussberufung und beantragte die Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte mit Urteil vom 12. Oktober 2021 (SB210045) die Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren. Es setzte die hypothetische Einsatzstrafe für die Tatkomponente bei 30 Monaten an und reduzierte diese infolge des frühen Geständnisses, der Reue und der teilweisen Schadenswiedergutmachung auf 24 Monate. Bezüglich der obligatorischen Landesverweisung hiess das Obergericht die Berufung teilweise gut: Es reduzierte die Dauer von 6 auf 5 Jahre (gesetzliche Mindestdauer), um der drohenden Trennung von seinen in der Schweiz lebenden Kindern und der familiären Härte angemessen Rechnung zu tragen. Die Ausschreibung im SIS wurde bestätigt.

Bemerkungen

Vollpruefung am PDF. Felder bestaetigt: nationalitaet='1' (Kosovo, Art. 66a), hauptdelikt='Betrug', gewerbsmaessig=True, mehrfach=False (Schuldspruch nicht auf 'mehrfach'), deliktssumme=100001 ('deutlich über 100k'), NVS=0 (keine Nebendelikte), vollzug='0' (bedingt, vorinstanzlich), freiheitsstrafe=24 (vorinstanzlich). Korrektur: private_geschaedigte 'unbekannt'->'ja' (Privatpersonen + AA._____ AG = gemischt). Besonderheiten leer: Geständnisrabatt nur OG-gewährt (das OG setzte die Einsatzstrafe neu bei 30 Monaten und reduzierte nach Täterkomponente auf 24; nicht eindeutig vorinstanzlich). OG reduzierte Landesverweisung von 6 auf 5 Jahre.

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